Allgemeine Geschäftsbedingungen der EFOS Klimatechnik

1. Allgemeines

Für alle Produkte (Waren- und Material) und für alle Dienstleistungen (Service, Montagen, Inbetriebnahmen) der Firma EFOS Klimatechnik sind ausschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gültig. Mit einer Auftragserteilung oder anderweitigen Eingehung einer Kundenbeziehung stimmt der Kunde diesen AGB zu. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, soweit die Firma EFOS Klimatechnik diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so wird diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichem Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.
 

2. Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsumfang

Schriftliche Offerten von der Firma EFOS Klimatechnik bleiben - ohne anderslautende Hinweise - während 1 Monat ab Offertstellung verbindlich. Sofern innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Annahme durch den Kunden durch die Firma EFOS Klimatechnik kein Gegenbescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Der Versand einer Auftragsbestätigung durch die Firma EFOS Klimatechnik ist fakultativ. In der Offerte bzw. Auftragsbestätigung nicht enthaltene Materialien oder Leistungen werden durch die Firma EFOS Klimatechnik separat verrechnet.  Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Sofern es sich um einen Servicevertrag handelt, bestimmt sich der Leistungsumfang nach diesem. Nicht im Servicevertrag enthaltene Leistungen sind:

  • Wartungen an Anlageteilen und Geräten, die nicht explizit im Servicevertrag erwähnt sind;
  • Störungsbehebungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit (Wochenende / Feiertage);
  • Mehraufwand für Anfahrtskosten, Transportkosten bei schlecht zugänglichen Anlagen oder dgl.;
  • Arbeitsleistungen in Folge unsachgemässer Bedienung  respektive Beschädigung, Stromunterbruch oder dgl., Störungsbehebungen aufgrund unterlassener Reparatur- und Revisionsarbeiten etc.
     

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise der Firma EFOS Klimatechnik sind freibleibend und können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Sie verstehen sich in CHF (exkl. MWST). Die Leistungsunabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist im Preis nicht enthalten. Diese LSVA Kosten werden dem Kunden anteilsmässig verrechnet und offen ausgewiesen. Rechnungen von der Firma EFOS Klimatechnik sind, vorbehältlich anderweitiger Vereinbarung, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Bestellungen über 10`000 CHF wird eine Anzahlung von 50% bei Bestellung geschuldet. Bei Zahlungsverzug ist ein Zins von 5% p.a. geschuldet.  Für Mahnungen werden Mahnkosten erhoben.
 

4. Abbildungen, Planungsunterlagen usw.

Sämtliche Planungsunterlagen (Berechnungen, Dimensionierungen etc.) für Regel- und Kühlsysteme bleiben im Eigentum von der Firma EFOS Klimatechnik. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere, gleichwertige Materialien ersetzt werden. Skizzen sind grundsätzlich unverbindlich. Zudem hat der Kunde die Firma EFOS Klimatechnik über funktionstechnische Bedingungen einer Anlage zu informieren, sofern diese von den allgemeinen Empfehlungen von EFOS Klimatechnik abweichen.
 

5. Liefertermin, Übergang von Nutzen und Gefahr, Transport und Transportkosten

Ein Liefertermin gilt stets als provisorisch vereinbart (kein Verfalltag). Die Firma EFOS Klimatechnik ist dafür besorgt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, die Einhaltung kann jedoch nicht garantiert werden. Lieferverspätungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz. Jegliche Haftung und Entschädigung aus einem Lieferverzug wird wegbedungen. Als Liefertag gilt der Tag der Übergabe oder Versandes. Mit der Übergabe oder dem Versand ab Lager von der Firma EFOS Klimatechnik gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Bei Teilen, die durch die Firma EFOS Klimatechnik installiert oder eingebaut werden, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abschluss der Montage auf den Kunden über. Wird die Ware respektive die Dienstleistung auf den vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist die Firma EFOS Klimatechnik berechtigt, dem Kunden die Ware zu verrechnen und auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern. Die Firma EFOS Klimatechnik ist in der Wahl des Transportmittels frei. Auf Wunsch des Kunden liefert die Firma EFOS Klimatechnik mit Camion bis zu einer Baustelle (ohne Ablad). Bei solchen Camionlieferungen ist der Transport nur so weit geschuldet, wie die Baustelle des Kunden mit einem Camion von der Firma EFOS Klimatechnik unproblematisch zugänglich ist. Das Abladen von Waren und Material ist Sache des Kunden. Transportschäden sowie jegliche Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
 

6. Bestellungsänderungen und Rücknahme

Bei Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung kann die Firma EFOS Klimatechnik geeignete Ersatzmaterialien liefern. Bestellungsänderungen oder Annullierungen müssen von der Firma EFOS Klimatechnik schriftlich genehmigt werden. Allfällige daraus entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen. Änderungen und Annullierungen von Bestellungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Firma EFOS Klimatechnik gültig. Sämtliche daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.  Rücknahmen werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Firma EFOS Klimatechnik akzeptiert. Voraussetzung für eine solche Rücknahme ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme beim Verkäufer noch katalogmässig geführt wird, fabrikneu und originalverpackt ist. Bereits montierte Anlagen oder Teile davon können nicht zurückgenommen werden. Produkte, die kundenspezifisch beschafft oder hergestellt wurden, sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Die Fima EFOS Klimatechnik zieht im Falle einer Rücknahme mindestens 15% des Verkaufspreises bzw. mindestens CHF 100 als Prüf- und Umtriebs Entschädigung von der Gutschrift ab. Dazu kommen allfällige Instandstellungs- und Lieferkosten. Der Kunde kann Ansprüche aus Gutschriften nicht mit Forderungen von der Firma EFOS Klimatechnik verrechnen (Verrechnungsausschluss).
 

7. Prüfung und Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nach Lieferung und die Arbeiten nach Ausführung sofort sorgfältig zu prüfen. Mängel, fehlende Teile oder Abweichungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt sind durch den Kunden innert fünf Tagen ab Empfang oder nach Ausführung schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Lieferung bzw. die Dienstleistung als genehmigt.
 

8. Gewährleistung und Mängelbehebung

Die Gewährleistungsdauer für Produkte beträgt für Geschäftskunden ein Jahr, für Privatkunden zwei Jahre.  Für Dienstleistungen gewährleistet die Firma EFOS Klimatechnik die fachgerechte Ausführung.  Eingriffe des Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist ohne ausdrückliches Einverständnis von der Firma EFOS Klimatechnik entbindend die Firma EFOS Klimatechnik von jeglicher Verpflichtung. Von der Gewährleistung zudem ausgenommen sind insbesondere:

  • Verschleissteile wie insbesondere Dichtungen, Filter, Kondensatwasserpumpen aller Arten, etc. (vgl. für eine Auflistung von Teilen, die u.a. als Verschleissteile gelten, die Definition von Gebäudeklima Schweiz unter https://gebaeudeklima-schweiz.ch/de/Medien/Verschleissteilliste
  • Schäden, die durch unsachgemässe Montage und Wartung, falsche Bedienung, Überlastung, Kalkablagerungen, Taupunktunterschreitungen und Korrosion entstehen (insbesondere, wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker o.ä. angeschlossen oder dem Heizungswasser aggressive Frostschutzmittel beigegeben wurden); die Kosten für die Auswechslung defekter Produkte. Innerhalb der Gewährleistungsperiode ersetzt oder repariert die Firma EFOS Klimatechnik unter Ausschluss der gesetzlichen Möglichkeiten defekte Produkte kostenlos, weitere Ansprüche (Minderung etc.) bestehen nicht.
     

9. Haftung

Die Firma EFOS Klimatechnik haftet sowohl bei Produktelieferungen als auch bei Dienstleistungen nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit. Die Firma EFOS Klimatechnik haftet weiter insbesondere auch nicht für:

  • Elementarschäden;
  • Schäden aufgrund unsachgemässer Montage, unsachgemässem Betrieb oder ungenügender Wartung sowie als Folge von jeglichen Eingriffen durch den Kunden; 
  • Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht wurden;
  • jede Art von Folgeschäden, insbesondere z.B. für Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Wasser-, Brand- und Umweltschäden, die nicht direkt das Produkt betreffen,  Schäden an Serverinfrastruktur oder Datenverbindungen, Schäden aufgrund von Serverunterbrüchen o.dgl. Der Kunde hat für ausreichenden Versicherungsschutz für seine Tätigkeit zu sorgen. 
     

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Vertragsbeziehung der Firma EFOS Klimatechnik und Kunde gilt ausschliesslich schweizerischen materiellen Rechts unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.